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   VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112   

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VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112 (https://dejure.org/2021,8103)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - W 8 K 21.112 (https://dejure.org/2021,8103)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - W 8 K 21.112 (https://dejure.org/2021,8103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 84; VwGO § ... 113 Abs. 5; BayHO Art. 53; GG Art. 3; Richtlinien für die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie - SARS-CoV-2 - betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe - Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler
    Verwaltungsgerichte, Grundsicherungsleistungen, Ständige Verwaltungspraxis, Streitwertfestsetzung, Ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, Entscheidung durch Gerichtsbescheid, anspruchsberechtigter Personenkreis, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Selbstbindung der ...

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Grundsicherungsleistungen, Ständige Verwaltungspraxis, Streitwertfestsetzung, Ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, Befähigung zum Richteramt, Entscheidung durch Gerichtsbescheid, anspruchsberechtigter Personenkreis, Vorläufige Vollstreckbarkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ansprüche aus dem Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Entscheidend für die gerichtliche Prüfung ist, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (s. zur vergleichbaren Thematik der Zuwendungen BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; U.v. 28.10.1999 - 19 B 96.3964 - juris Rn. 59; VG München, U.v. 19.11.2009 - M 15 K 07.5555 - juris Rn. 30; zur ebenfalls als Billigkeitsleistung ausgestalteten Corona-Soforthilfe des Bundes zuletzt: VG Würzburg, U.v. 8.2.2021 - W 8 K 20.851; U.v. 14.12.2020 - W 8 K 20.765; sowie schon U.v. 3.8.2020 - W 8 K 20.743 - alle juris m.w.N.).

    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).

    Dazu gehört das Verbot einer nicht durch sachliche Unterschiede gerechtfertigten Differenzierung zwischen verschiedenen Sachverhalten bei der Förderung (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 32).

    Dazu gehört das Verbot einer nicht durch sachliche Unterschiede gerechtfertigten Differenzierung zwischen verschiedenen Sachverhalten bei der Förderung (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15

    Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften (hier: Bestimmungen des

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris).

    Ein derartiger atypischer Fall ist dann gegeben, wenn der konkrete Sachverhalt außergewöhnliche Umstände aufweist, deren Besonderheiten von der ermessenslenkenden Vorschrift nicht hinreichend erfasst und von solchem Gewicht sind, dass sie eine von der im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolge abweichende Behandlung gebieten (OVG NW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris).

    Hier ist kein atypischer Ausnahmefall gegeben, der eine abweichende Entscheidung des Beklagten hätte gebieten müssen (vgl. OVG NW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris), weil der konkrete Sachverhalt keine außergewöhnlichen Umstände aufweist, die von den Richtlinien und der darauf basierenden Förderpraxis nicht erfasst werden und von solchem Gewicht sind, dass sie eine Abweichung von der im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolge gebieten.

  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727

    Stellt der staatliche Haushaltsplan Fördermittel bereit, so muss der für den

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Nicht erlaubt ist eine uneinheitliche und damit objektiv willkürliche Förderpraxis (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.727 - DVBl 2013, 1402).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Aufgrund des freiwilligen Charakters der Hilfen und dem weiten Ermessen des Gebers bei der Aufstellung von Richtlinien zur Gewährung von Hilfen, ist eine entsprechende Nachprüfung nur im Hinblick auf eine möglicherweise willkürliche Ungleichbehandlung potentieller Hilfeempfänger eröffnet, nicht aber in Form einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 15 ff. m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG; VG München, U.v. 28.8.2019 - M 31 K 19.203 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Eine Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob aufgrund der einschlägigen Förderrichtlinien überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel vorgenommen werden kann (Vorbehalt des Gesetzes) und bejahendenfalls, ob bei Anwendung der Richtlinien in Einzelfällen, in denen die begehrte Leistung versagt worden ist, der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.1979 - 3 C 111/79 - juris).
  • VG München, 28.08.2019 - M 31 K 19.203

    Ablehnung eines Förderantrags wegen Nichtabgabe der sog.

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Aufgrund des freiwilligen Charakters der Hilfen und dem weiten Ermessen des Gebers bei der Aufstellung von Richtlinien zur Gewährung von Hilfen, ist eine entsprechende Nachprüfung nur im Hinblick auf eine möglicherweise willkürliche Ungleichbehandlung potentieller Hilfeempfänger eröffnet, nicht aber in Form einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 15 ff. m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG; VG München, U.v. 28.8.2019 - M 31 K 19.203 - juris Rn. 15).
  • OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17

    Keine gemeindliche Subvention im Fassadensanierungsprogramm bei Schwarzarbeit

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.1652

    Gewährung des Baukindergelds Plus

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Es ist allein Sache des Gebers einer Billigkeitsleistung, die Modalitäten einer Förderung festzulegen, seine Richtlinien auszulegen und den Förderzweck zu bestimmen (vgl. BayVGH, B. v. 14.9.2020 - 6 ZB 20.1652 - juris m.w.N.) und seine Förderpraxis nach seinen Vorstellungen entsprechend auszurichten.
  • VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11

    Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15

    Einstufung als Großunternehmen für die Bewilligung einer Zuwendung nach den

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 8 K 21.112
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris).
  • VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1546

    Förderung aus dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern

  • VG Würzburg, 03.08.2020 - W 8 K 20.743

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes

  • VG Köln, 17.08.2015 - 16 K 6804/14

    Förderung der Aus- und Weiterbildung, Güterkraftverkehr,

  • VG München, 19.11.2009 - M 15 K 07.5555

    Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF); Projektförderung im Wege der

  • VGH Bayern, 29.10.1999 - 19 B 96.3964
  • VG Würzburg, 14.12.2020 - W 8 K 20.765

    Erfolglose Klage eines Kulturvereins gegen Ablehnung der Bewilligung von

  • VG München, 20.09.2021 - M 31 K 21.2632

    Erfolglose Klage auf Corona-Soforthilfen

    Es ist allein Sache des Gebers einer Billigkeitsleistung, die Modalitäten einer Förderung festzulegen (VG Würzburg, GB v. 24.3.2021 - W 8 K 21.112 - juris Rn. 32; B.v. 13.7.2020 - W 8 E 20.815 - juris Rn. 28).
  • VG Augsburg, 17.01.2023 - Au 8 K 21.582

    Antragsberechtigung eines Webdesigners für Künstler-Soloselbstständigenprogramm

    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall somit über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (VG Würzburg, GB. v. 24.3.2021 - W 8 K 21.112 - juris Rn. 20 sowie zur vergleichbaren Thematik der Zuwendungen BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).

    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 28.6.2012 - 10 A 1481/11 - juris; VG Würzburg, GB.v. 24.3.2021 - W 8 K 21.112 - juris Rn. 22).

    Ein derartiger atypischer Fall ist dann gegeben, wenn der konkrete Sachverhalt außergewöhnliche Umstände aufweist, deren Besonderheiten von der ermessenslenkenden Vorschrift nicht hinreichend erfasst und von solchem Gewicht sind, dass sie eine von der im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolge abweichende Behandlung gebieten (OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; VG Würzburg, GB.v. 24.3.2021 - W 8 K 21.112 - juris Rn. 26).

  • VG Freiburg, 21.07.2022 - 9 K 3689/21

    Corona-Krise; Anspruch auf die sog. Novemberhilfe; gemeindliche Freizeitanlagen-

    Das Gericht hat insoweit zwar nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 24.03.2021 - W 8 K 21.112 -, juris, Rn. 22 m. zahlr. Rspr.Nw.) und kann wegen des freiwilligen Charakters der Hilfen und dem daher bestehenden weiten Ermessen des Gebers bei der Aufstellung von Richtlinien zur Gewährung von Hilfen keine Verhältnismäßigkeitsprüfung anstellen.

    Weist ein konkreter Sachverhalt außergewöhnliche Umstände auf, deren Besonderheiten von der Verwaltungsvorschrift nicht hinreichend erfasst werden, kann eine von der im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolge abweichende Behandlung geboten sein (so m.w.Nw. VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 24.03.2021 - W 8 K 21.112 -, juris, Rn. 23 - 26 und 31, 32).

  • VG München, 13.10.2021 - M 31 K 21.3600

    Keine Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns nach dem

    Dafür, dass dieser Ausgestaltung der Verwaltungspraxis und dem Verständnis der Förderrichtlinien durch den Beklagten sachfremde Erwägungen zu Grunde liegen, ist nichts ersichtlich (vgl. VG Würzburg, GB v. 24.3.2021 - W 8 K 21.112 - juris Rn. 33).
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